





D & O (Directors & Officers)
Es handelt sich um eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung, für Unternehmensleiter und Organvertreter wie es sie für andere Berufsgruppen - wie Rechtsanwälte, Steuerberater etc. - schon seit Jahrzehnten gibt. Als Haftpflicht-Versicherung hat sie 3 Leistungsbereiche, wenn der "Versicherungsfall" eingetreten ist (= ein Schadenersatzanspruch geltend gemacht und dem Versicherer gemeldet wird)
- Prüfung durch den Versicherer, ob eine Haftung bzw. Versicherungsschutz gegeben ist
- Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche (auf Kosten des Versicherers)
- Begleichung des Schadens bis zur maximalen Höhe der vereinbarten Deckungssumme
(Beispiel: Inanspruchnahme des Unternehmensleiters durch das eigene Unternehmen wegen Umsatzausfällen, weil Vertragspartner Aufträge aufgrund verspäteter Lieferungen oder hoher Fehlerquote der Produkte bzw. Leistungen storniert)
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